Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschung über Schweizer Pärke und andere Naturschutzmassnahmen
Inhalt ¶
Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz ¶
Die Gesetzgebung zum Natur- und Heimatschutz regelt den Schweizer Naturschutz. Er wird realisiert über Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzmassnahmen. Die Massnahmen haben vielfach auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Implikationen; sie verursachen z.B. Kosten, Wertminderungen und auch -steigerungen.
Nicht alle Massnahmen stossen von Beginn weg in allen Teilen der Bevölkerung auf Akzeptanz: Die lokal von den Massnahmen betroffene Bevölkerung lehnt sie häufig wegen befürchteter Nachteile oder damit verbundenen Einschränkungen ab. Die breite Bevölkerung wünscht sich hingegen den Schutz der knapp gewordenen natürlichen Ressourcen. Wir gehen solchen Konflikten auf den Grund und zeigen Lösungswege auf.
Pärke von nationaler Bedeutung ¶
Seit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes gibt es neben dem Nationalpark ein neues Instrument, das nicht nur auf den Naturschutz ausgerichtet ist, sondern auch die Regionalentwicklung unterstützen soll: die Regionalen Naturpärke und Naturerlebnispärke. Sie sollen aussergewöhnliche natürliche Lebensräume und schöne Landschaften schützen und aufwerten, dem Tourismus und der nachhaltigen regionalen Entwicklung Impulse verleihen sowie der Bevölkerung Naturerlebnisse vermitteln. Wie Regionale Naturpärke genau funktionieren und ihre Naturschutz- und Regionalentwicklungsziele koordinieren, untersuchen wir in unserer Governance-Forschung.
Mit unseren Untersuchungen und Monitoringinstrumenten wie der Landschaftsbeobachtung Schweiz (LABES) liefern wir Grundlagen für die Wirkungskontrolle und die Weiterentwicklung der Pärkepolitik.