17.03.2022
Der Krieg in der Kornkammer Europas führt an den internationalen Rohstoffmärkten teilweise zu massiven Preisanstiegen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat auf den 15. März 2022 deshalb den Grenzschutz für verschiedene Futtergetreide angepasst. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung vom 8. März 2022 schreibt, werden für eiweissreiche Futtermittel wie Sojaschrot oder pflanzliche Futteröle seit längerem keine Grenzabgaben mehr erhoben.
Entgegen den Bestimmungen aus der Bundesverfassung (Art. 104 und 104a), subventioniert das WBF damit eine bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz und unterwandert damit die Bemühungen um die da geforderte nachhaltige, standortangepasste Agrarwirtschaft. Das WBF setzt sich nicht nur über die Ziele aus internationalen Vereinbarungen hinweg, die biodiversitätsschädigende Wirkung von Subventionen zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden. Es trifft sogar Entscheidungen, die diese schädigenden Effekte verstärken.