Typenprüfung für Lawinenverbauungen und Ankermörtel

Werden für Lawinenverbauungen Subventionen des Bundes nach Art. 36 WaG beansprucht, so dürfen in diesen Verbauungen nur offiziell geprüfte und zugelassene Werktypen bzw. Ankermörtel verwendet werden. Die Administration zur Typenprüfung wird über das BAFU abgewickelt. Das Bundesamt nimmt die Anmeldung der Hersteller von Stützwerken und Ankermörtel entgegen, leitet die Prüfung ein und erteilt den Freigabeentscheid. Die Typenprüfung wird durch das SLF und die Eidg. Expertenkommission Lawinen und Steinschlag (EKLS) durchgeführt. Das SLF prüft die statischen Berechnungen und Planunterlagen der zu prüfenden Stützwerke. In einem Prüfbericht werden falls notwendig die festgestellten Mängel zusammengestellt. Die korrigierten Unterlagen sind dem SLF zur erneuten Prüfung einzureichen. Die Bemessung der Stützwerke muss der technischen Richtlinie für den Lawinenverbau im Anbruchgebiet (2017), sowie den entsprechenden SIA-Normen oder Eurocodes entsprechen.

Das SLF prüft im Rahmen der Typenprüfung die Annahmen des Schneedruckes und der massgebenden Lastmodelle, die Bemessung und Geometrie der Stützfläche, die Bemessung der Tragkonstruktion (Stütze, Riegel, Träger, Verbindungen), die massgebenden Auflagerreaktionen und deren Bemessung, sowie der Korrosionsschutz der Fundation. Weiter wird die Verwendbarkeit aus der Sicht der Schnee- und Lawinenmechanik geprüft. Falls erforderlich wird die praktische Verwendbarkeit im Gelände mit einem Montageversuch oder einem Versuch während mehreren Wintern geprüft.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der statischen Berechnungen werden in der Regel nach Zeitaufwand verrechnet. Auf Wunsch unterbreiten wir dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag.

Kontakt

Für weitere Informationen und Anfragen für Aufträge wenden Sie sich an Stefan Margreth.