Die Aufgaben der WSL sind Forschung, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bund verlangt von der WSL - als Teil einer Forschungsanstalt des ETH-Bereichs - Spitzenforschung und gesellschaftlichen Nutzen, namentlich für die Schweiz. Als eine wichtige nationale Aufgabe stellt die WSL das Landesforstinventar LFI, die langfristige Waldökosystem-Beobachtung LWF und mit dem WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF die Lawinenwarnung für die Schweiz sicher. Sie ist besonders in der angewandten Forschung tätig, aber auch die Grundlagenforschung gehört zu ihren Aufgaben. Die Mitarbeitenden entwickeln Instrumente und Leitfäden für Behörden, Industrie und die Öffentlichkeit, um sie beim Risikomanagement von Naturgefahren oder bei der Analyse von Klima- und Umweltveränderungen zu unterstützen. Darüber hinaus geben sie ihr Wissen in der Lehre an Universitäten im In- und Ausland und bei der Ausbildung von Fachleuten weiter.
Die Aufgaben der WSL sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen beschrieben:
Der Grundauftrag der Forschungsanstalten des ETH-Bereiches und damit der WSL ist im ETH-Gesetz in Artikel 21 umschrieben:
- Sie forschen in ihrem Aufgabenbereich und erbringen wissenschaftliche und technische Dienstleistungen.
- Sie stehen nach ihren Möglichkeiten Hochschulen für Lehre und Forschung zur Verfügung.
Die fachliche Ausrichtung und die Aufgaben der WSL sind in der Verordnung des ETH‐Rates über die Forschungsanstalten des ETH‐Bereichs in Artikel 3 definiert: Die WSL ist in der nachhaltigen Raumentwicklung, insbesondere der Entwicklung im Berggebiet und im Ballungsraum, in folgenden Fachgebieten tätig:
- Landschaftsforschung;
- Waldökologie und Waldmanagement;
- Naturgefahren und integrales Risikomanagement;
- Schnee, Eis und Lawinen sowie Permafrost.
Neben ihrem Forschungsauftrag hat die WSL vier nationale Aufgaben, die sich auf Gesetze und Verordnungen abstützen:
- Die WSL erhebt zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt die Grundlagendaten für das Landesforstinventar LFI und im Forschungsprogramm Langfristige Waldökosystem‐Forschung LWF Daten über die Belastungen der Waldökosysteme (Art. 37a Abs. 2 Waldverordnung).
- Das zur WSL gehörende SLF sichert den Lawinenwarndienst in der Schweiz und warnt die Öffentlichkeit vor Lawinengefahren (Art. 9 Abs.1 Alarmierungsverordnung AV).
- Sie betreibt die Fachstelle Waldgesundheit Schweiz nach Artikel 30 Absatz 2 der Waldverordnung.
- Sie sichert die wissenschaftlich-technische Betreuung des forstlichen Pflanzenschutzes nach Artikel 44 der Pflanzenschutzverordnung.
Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) definieren Bundesrat und Parlament die strategischen Ziele des ETH-Bereichs, die der ETH-Rat in seinem strategischen Plan konkretisiert. Die WSL beschreibt in ihrem Entwicklungsplan ihre Beiträge dazu und ihre geplanten Schwerpunkte und Entwicklungen.
Die gemeinsamen Lizenzierungsgrundsätze innerhalb des ETH-Bereichs für die Gründung von Spin-offs werden auch von der WSL angewendet. Alle acht Jahre erfolgt eine Evaluation der Institutionen des ETH-Bereichs. Die WSL wurde letztmals im Spätherbst 2022 evaluiert. Die entsprechenden Unterlagen sind hier verfügbar (nur Englisch):
- Self-Assessment Reports (Band 1 und Band 2)
- Bericht des Evaluationskomitees
- Stellungnahme der WSL zuhanden des ETH-Rats