Beschwerde aufgrund von umstrittener Fleischwerbung

02.09.2023

Gegen die vom Bund mitfinanzierte Branchenorganisation Proviande läuft eine Beschwerde bei der Lauterkeitskommission aufgrund einer Werbung für Schweizer Fleisch mit umstrittenem Inhalt. Der Dachverband der Fleischbranche schreibt in einem bezahlten Werbeartikel, in der Schweiz sei es nicht erlaubt, einem Tier Schmerz, Leid oder Schaden zuzufügen. Gemäss der Tierschutzorganisation TIF ist dies klar unlauter, denn im Gesetz steht lediglich, niemand darf «ungerechtfertigt» einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es gebe nämlich Situationen, in denen einem Tier Schmerz, Leid oder Schaden legal zugefügt werden darf, etwa bei der Schlachtung, so TIF. Obwohl dies nicht die erste Beschwerde gegen Proviandes Werbebotschaften ist, erhält die Genossenschaft pro Jahr um die 6 Millionen Franken Steuergelder für Werbung und Kampagnen, um Schweizer Fleisch attraktiv zu machen. Dies führt zu höherem Konsum, höheren Tierbeständen und höherem Treibhausgas-Ausstoss. Zudem schadet es der Biodiversität. Der Bund und Proviande stellen diese Effekte in Abrede.

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