Wenn sich ein Lawinenunfall auf einer vom einem Bergführer oder Tourenleiter geführten Tour oder Abfahrt ereignet und eine Person schwer verletzt wird oder verstirbt, muss die Staatsanwaltschaft abklären, ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorlag. Zur Klärung des Sachverhaltes gehören auch Abklärungen zur Schnee- und Lawinensituation am entsprechenden Datum und Ort. Ein derartiger Augenschein sollte möglichst schnell, unmittelbar nach Abschluss der Rettung, erfolgen. Am SLF gibt es einen kleinen, vom Lawinenwarndienst unabhängigen Pool von Experten, die – auch kurzfristig – für solche Gutachten aufgeboten werden und auch die Schnee- und Lawinenlage vor Ort untersuchen können, so beispielsweise mit Schneedeckenstabilitäts-Test, Schneeprofilen oder Computermodellierungen.
Auch bei versicherungstechnischen Fragen der Haftung oder der Leistungsbemessung der Unfallversicherung stellt das SLF seine Expertise in der Beurteilung von Lawinenunfällen zur Verfügung, damit Versicherungen gute Entscheidungsgrundlagen haben.
Das SLF ist Gründungsmitglied der „Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen“.
Kosten
Die Kosten werden gemäss Aufwand abgerechnet. Gutachten sind vertraulich, sie sind Eigentum des Auftraggebers.
Kontakt und Bestellung
Wenden Sie sich nach dem Unfall so schnell wie möglich ans SLF unter der Telefonnummer: 081 417 01 11. Unter dieser Nummer erhalten Sie auch generelle Auskünfte zu Gutachten bei Lawinenunfällen.
Weitere Informationen
Tagungsband „Lawinen und Recht“