Die Verkäsungszulagen bleiben bei 15 Rappen pro Kilo Milch

18.11.2021

An seiner Sitzung vom 3. November 2021 hatte der Bundesrat ursprünglich beschlossen, die Verkäsungszulagen von 15 auf 14 Rp./kg Milch zu senken. Nachdem das Parlament in der Wintersession einer Erhöhung des Budgets von acht Millionen Franken zugestimmt hatte, musste er diesen Beschluss nun aber wieder anpassen. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Verkäsungszulagen daher weiterhin 15 Rappen pro Kilo Milch betragen. Was die Verkäsungszulage ist, warum sie biodiversitätsschädigend wirkt und wie diese unerwünschten Folgen minimiert und unterbunden werden können steht im Grundlagenbericht «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» auf Seite 71 zu lesen.