Erhöhungen von biodiversitätsschädigenden Zahlungen knapp verhindert

23.12.2022

In der Wintersession 2022 wurde eine Umverteilung von CHF 161 Millionen Subventionen zulasten der Biodiversität abgewandt:

Im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarische Initiative 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren hatte der Bundesrat im Frühling 2022 beschlossen, Versorgungssicherheitsbeiträge, die als teilweise biodiversitätsschädigend gelten, um 161 Millionen Franken zu kürzen und stattdessen zielgerichtete Direktzahlungen (Produktionssystembeiträge) zu erhöhen. Diese Summe ergibt sich dadurch, dass der Beitrag für Versorgungssicherheit von 900 auf 600 Franken pro Hektare sinken sollte. Als Reaktion darauf wurden im Parlament zwei Motionen eingereicht, die nicht nur die Rücknahme der Kürzung, sondern sogar eine Erhöhung auf 1000 Franken pro Hektare verlangten. Beide Motionen wurden wieder zurückgezogen, der Bundesrat beschloss im November 2022 aber trotzdem, die Versorgungssicherheitsbeiträge zu senken, allerdings nur auf 700 Franken pro Hektare statt auf 600 Franken, wie vom Bundesrat im Frühjahr beschlossen.

Die Empfehlung der Finanzkommission des Nationalrates, die im Rahmen des Voranschlags 2023 gemacht wurde, die vom Bundesrat geplante Umlagerung von Versorgungssicherheit zu anderen Direktzahlungen vollumfänglich rückgängig zu machen, konnte dank einem Einzelantrag von Zürcher Ständerat Ruedi Noser verhindert werden.

Ein Antrag des Waadtländer Nationalrates Jean-Pierre Grin, der eine Aufstockung der Strukturverbesserungsbeiträge um 5 Millionen Franken verlangte, wurde während der Session zurückgezogen. Ein Grund dafür dürfte gewesen sein, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK im Februar 2022 in einem Prüfbericht zur Strukturverbesserung gravierende Mängel festgestellt hatte. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW könne die gesetzlich geforderte ökologische Aufwertung aufgrund des noch fehlenden Bewertungssystems nicht garantieren. Verbesserungsbedarf gebe es auch beim Anreizsystem für ökologische Zusatzleistungen, beispielsweise bei der Renaturierung von Bächen, der Anlage von Hochstammobstbäumen oder der Extensivierung von Wiesen. Zudem wird die Strukturverbesserung momentan von der Bundesverwaltung als eine von 8 biodiversitätsschädigenden Subventionen untersucht.