Keine weiteren Begünstigungen für den motorisierten Verkehr

07.12.2022

In seiner Motion 22.3634 forderte Ständerat Marco Chiesa (SVP), «den Anteil der Mineralölsteuer, der nicht direkt für den Unterhalt des Strassennetzes verwendet wird, so schnell wie möglich und so lange wie nötig aufzuheben.» Der Bundesrat lehnte die Motion ab: auf einen direkten Eingriff in die Preise (z.B. Benzinpreis) soll verzichtet werden, weil dies zu unerwünschten Effekten führe. Für einen (Teil-)Verzicht bei der Erhebung der Mineralölsteuer bedürfte es zudem einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Der Ständerat beriet die Motion in der Herbstsession 2022 und lehnte sie ab.

Das Mineralölsteuergesetz sieht bereits in diversen Bereichen Steuerbegünstigungen oder -befreiungen vor – eine indirekte Subvention, welche die Zunahme des privaten motorisierten Verkehrs in den letzten 20 Jahren begünstigte und die Biodiversität unter Druck setzte. Um die Ökosysteme nicht weiterhin mit Schadstoffen, Licht, Lärm, Strassenentwässerung sowie Zerschneidung der Ökosysteme zu belasten, sollte dringend auf alle Begünstigungen und Befreiungen der Mineralölsteuer verzichtet werden – gewisse Rückerstattungen werden derzeit im Rahmen der Überprüfung von acht biodiversitätsschädigenden Subventionen (Bundesratsauftrag vom 3.6.2022) vom SECO geprüft.