Bundessubventionen werden neu auf negative Externalitäten geprüft

01.12.2022

Subventionen werden seit diesem Jahr auch auf ihre Nachhaltigkeitswirkungen und auf negative Externalitäten, einschliesslich ihrer negativen Biodiversitätswirkungen, geprüft. Dies erklärte der Bundesrat auf die Frage 22.7751 von Nationalrat Kurt Fluri (FDP), die Frage 22.7916 von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel (SP) sowie die Interpellation 22.3839 von Nationalrätin Aline Trede (Grüne). Zudem seien Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen und Marktverzerrungen in den Fragebogen der Überprüfung aufgenommen worden. Der angepasste Fragenbogen kam bei der diesjährigen Überprüfung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD bereits zum Einsatz.

Jedes Jahr überprüfen ein bis zwei Departemente ihre Subventionen auf die Konformität mit dem Subventionsgesetz. Die Überprüfung erfolgt anhand eines standardisierten Fragebogens, mit welchem insbesondere die Begründung, der Umfang, die Ausgestaltung, die Steuerung sowie das Verfahren der Beitragsvergabe der Subventionen systematisch vom Departement und der Eidgenössischen Finanzverwaltung analysiert werden.

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