Wichtige Normen und Philosophiewandel |
||||
Der Schweizer Wasserbau erfuhr in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine bedeutsame Neuorientierung, die als "Philosophiewandel" bezeichnet wird. Dabei hat sich der Hochwasserschutz vom integralen, technokratischen Hochwasserschutz zu einem nachhaltigen Hochwasserschutz gewandelt (Zaugg 2006). In den 1990er Jahren wurden die Ziele und Grundsätze des nachhaltigen Hochwasserschutzes im neuen Wasserbaugesetz von 1991 und in der Wasserbauverordnung von 1994 verankert. Das Oberziel von wasserbaulichen Eingriffen in Gewässer bleibt der Schutz von Personen und wichtigen Sachgütern gegen die Gefahren des Wassers. Bei Eingriffen in ein Gewässer muss aber dessen natürlicher Verlauf möglichst beibehalten und wiederhergestellt werden (siehe Wasserbaugesetz, Art. 4). Bei Wasserbauprojekten ist eine Vielzahl unterschiedlichster Interessenspositionen involviert. Um eine gemeinsame Vision zu entwickeln, wurde das "Leitbild Fliessgewässer Schweiz" vom Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entwickelt. Dieses Leitbild stellt das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Fliessgewässer auf und strebt dabei auch den Einbezug aller interessierten Akteure an. |
|
|||
|