Handlungsempfehlungen für Planung und Bau von Aufweitungen |
|||||||||||||||
11. Umweltverträglichkeitsprüfung |
|
||||||||||||||
Im Rahmen der Planungen sollte überprüft werden, ob bestehende ökologische Werte (z.B. Wälder) durch den Bau einer Aufweitung (z.B. durch nötige Rodung) beeinträchtigt werden oder verloren gehen. Diese bestehenden Werte sind den potenziell zu erwartenden Werten einer Aufweitung gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Gegebenenfalls sollte die Planung entsprechend angepasst werden. | |||||||||||||||